Rechtsgebiete

01. Gewerbliches Mietrecht
02. Wettbewerbsrecht
03. Markenrecht
04. Arbeitsrecht
05. Gewährleistung/Produkthaftung
06. AGB-Recht
07. Inkasso
08. Baurecht

01. Gewerbliches Mietrecht

Wer Räume zum Betrieb eines Unternehmens mietet, ist daran interessiert, dass er sich auf den Bestand des Mietvertrages zumindest so lange verlassen kann, bis Investitionen in die Räume abbezahlt sind. Kann die Kündigung für bestimmte Zeit ausgeschlossen werden?

Wir klären diese und andere offene Fragen und begleiten Sie beratend während des gesamten Mietverhältnisses, damit Streitigkeiten über Kündigungsfristen oder Schönheitsreparaturen vermieden werden können.

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02. Wettbewerbsrecht

Die Konkurrenz schläft nicht. Und bedient sich mitunter aggressiver Methoden der Kundengewinnung, die Ihren Betrieb in schlechtem Licht erscheinen lassen. Wehren Sie sich gegen unlauteren Wettbewerb! Nur schnelles Eingreifen kann Schaden verhindern. Mit einer Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte man nicht zu lange warten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich sofort beraten lassen.

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03. Markenrecht

Wer eine eigene Marke entwickeln möchte oder diese bereits im geschäftlichen Verkehr verwendet, ist gut beraten, diese registrieren zu lassen. So kann erstmaliger Zeitpunkt und Inhalt der Markennutzung einwandfrei nachgewiesen werden, falls ein Mitbewerber Ihre Marke später für sich beanspruchen möchte.

Wenn Sie einen Eingriff in Ihre Markenrechte feststellen, ist rasches Eingreifen vonnöten, um größeren Schaden abzuwenden. Kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich.

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04. Arbeitsrecht

In Zeiten der Finanzkrise muß ein Arbeitgeber sein Unternehmen wirtschaftlich führen, damit dieses auf Dauer Fortbestand hat. Darum muß er sich mitunter von Mitarbeitern trennen. Die Gründe einer Kündigung können vielfältig sein. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie handeln. Damit Ihre Kündigung nicht ins Leere läuft und Sie obendrein Kosten in einem Kündigungsschutzprozeß tragen müssen.

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05. Gewährleistung/ Produkthaftung

Beschwert sich ein Kunde über Ihre Ware, sollten Sie sich über Ihre Rechte klar sein. Führt eine Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Kunde das Produkt unsachgemäß benutzt oder eingebaut hat, muß grundsätzlich weder Schadenersatz geleistet noch der Kaufpreis erstattet werden.

Wir sagen Ihnen, welche Gewährleistungsansprüche im Einzelfall bestehen. Wenn der Kunde keine Ansprüche hat und Sie unter Hinweis auf die Rechtslage dennoch Kulanz walten lassen, wird er umso zufriedener sein.

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06. AGB-Recht

Haben Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen? Wenn nicht, machen Sie sich bewusst, dass Sie damit die AGB Ihrer Geschäftspartner vollumfänglich akzeptieren. Das kann dazu führen, dass ein Rechtsstreit über den Inhalt des Vertrages  am Geschäftssitz des Gegners geführt wird – und der kann weit entfernt sein.

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie nicht nur den Gerichtsstand, sondern auch das anzuwendende Recht und Regelungen über Zahlungsfristen, Rücktrittsmöglichkeiten oder Formvorschriften treffen. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung. So weiß auch Ihr Vertragspartner, wie er sich zu verhalten hat.

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07. Inkasso

Der Vertrag ist erfüllt, aber die Rechnung auch nach langem Zuwarten noch offen? Hier hilft oft nur eine zwangsweise Durchsetzung Ihrer Forderung. Droht Ihrem Schuldner die Insolvenz, sollte damit nicht zu lange gewartet werden. Wir übernehmen Mahnung und Mahnverfahren bis hin zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Damit kann der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt werden, der dem Schuldner sogar den Offenbarungseid abnehmen kann – so werden Sie über dessen Vermögen und Zahlungsmöglichkeiten voll informiert.

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08. Baurecht

Die Durchführung eines Bauvorhabens ist immer wieder mit rechtlichen Problemen verbunden. Das beginnt mit der Bauplanung und dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Verträge mit Handwerkern oder Bauträgern müssen geschlossen werden, gegebenenfalls nach Maßgabe der VOB. Nicht selten endet die Bauphase mit Auseinandersetzungen über etwaige Baumängel.

Ohne anwaltliche Rückendeckung können die Baukosten in ungeahnte Höhen steigen. In Zusammenarbeit mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen prüfen wir Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Nachbesserung.
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