Rechtsgebiete

01. Arbeitsrecht
02. Wohnungsmietrecht
03. Wohnungseigentumsrecht
04. Verkehrsrecht
05. Haftpflichtrecht
06. Vertragsrecht
07. Familienrecht
08. Erbrecht
09. Vorsorgevollmacht
10. Patientenverfügung
11. Baurecht
12. Medizinrecht

01. Arbeitsrecht

Der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ist als finanzielle Lebensgrundlage von elementarem Interesse. Gilt für Ihren Betrieb das Kündigungsschutzgesetz? Liegt ein Kündigungsgrund vor? Diese Fragen sollten unverzüglich geklärt werden, damit die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage geprüft werden können.
Beachten Sie, dass die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz jede Partei selbst tragen muß – unabhängig davon wer gewinnt! Wir empfehlen den Abschluß einer Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht.
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02. Wohnungsmietrecht

Wer eine Wohnung gemietet hat, steht oft vor vielfältigen Fragen: Darf mein Lebensgefährte einziehen? Welche Ansprüche habe ich, wenn die Wohnung Mängel aufweist? Darf mein Vermieter kündigen? Muß ich beim Auszug Schönheitsreparaturen ausführen? Wir bemühen uns zunächst, einvernehmliche Lösungen für anstehende Probleme zu finden, damit das Mietverhältnis unbelastet bleibt. Sollte das nicht möglich sein, vertreten wir Sie auch vor Gericht.
Vermieter, deren Mieter unpünktliche oder nicht vollständige Mietzahlungen leisten, sollten möglichst frühzeitig eingreifen. Sie riskieren sonst einen hohen Mietausfall, wenn der Mieter zahlungsunfähig werden sollte. Wir übernehmen Abmahnung und Kündigung und führen Ihren Räumungsprozeß, damit die Wohnung möglichst schnell neu vermietet werden kann.
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03. Wohnungseigentumsrecht

Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird gleichzeitig Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Die Eigentümer müssen auf regelmäßigen Versammlungen über eine Vielzahl von Fragen beschließen, z. B. über den Inhalt der Hausordnung oder die Instandhaltung des Hauses. Meist ist in der Teilungserklärung der Wohnanlage geregelt, dass auf ein einheitliches Erscheinungsbild der Anlage zu achten ist. Möchten Sie hiervon abweichen, muß ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Sind Sie mit einem Beschluß der Eigentümergemeinschaft nicht einverstanden, sollten Sie zeitnah prüfen lassen, ob er anfechtbar oder sogar nichtig ist. Gehen Sie zu den Eigentümerversammlungen – möglicherweise erhalten Sie das Protokoll erst, nachdem die Klagefrist abgelaufen ist!
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04. Verkehrsrecht

Ein Autounfall ist schnell passiert. Ist kein Zeuge vorhanden, sollten Sie die Polizei verständen, damit die Unfallörtlichkeit dokumentiert wird. Nur so hat ein Sachverständiger im Streitfall die Möglichkeit, den Unfallhergang zu rekonstruieren. Wir vermitteln Ihnen einen Kfz-Sachverständigen zur Feststellung des finanziellen Schadens und übernehmen die Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung.
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05. Haftpflichtrecht

Scherben bringen Glück. Haben Sie aber versehentlich die wertvolle Vase Ihres Nachbarn umgestoßen oder hat Ihr Kind mit dem Fußball ein Fenster getroffen, ist das Gegenteil der Fall.
Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung, die auch alle Anwaltskosten abdeckt. Sind Sie nicht derart abgesichert, prüfen wir zunächst, ob den Geschädigten im Einzelfall ein Mitverschulden trifft und ob seine Ersatzansprüche nicht zu hoch bemessen sind. Die Beauftragung eines geeigneten Sachverständigen kann hier Klarheit schaffen.
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06. Vertragsrecht

Haben Sie etwas gekauft oder herstellen lassen, sind aber mit der Leistung unzufrieden? Wir prüfen, ob Ihr Vertrag richtig erfüllt worden ist. Ist die Leistung mangelhaft, haben Sie Anspruch auf Nachbesserung und Schadenersatz. Ist dies nicht möglich oder sinnlos, kann man sogar vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Lassen Sie sich über Ihre Rechte beraten, wenn Sie sich nicht sicher sind.
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07. Familienrecht

Wer den Bund fürs Leben schließt, denkt an vieles – aber auch an die rechtlichen Folgen? Die Zeiten, da eine Scheidung automatisch langjährige Unterhaltszahlungen zur Folge hatte, sind nach der heutigen Rechtslage vorbei. Durch einen Ehevertrag lässt sich regeln, wie im Falle des Auseinandergehens verfahren werden soll, ohne dass weitere Streitigkeiten die Eheleute zusätzlich belasten.
Trennung und Scheidung sind für die Beteiligten umso schwieriger, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Es gilt neben der Bestimmung des Kindesunterhalts auch eine Einigung über das Sorge- und Umgangsrecht zu finden. Im Streitfall hilft nur die Anrufung des Familiengerichts.
Stellt der Unterhaltsschuldner seine Zahlungen ein, ist schnelles Handeln vonnöten, damit vor Gericht auch rückständiger Unterhalt durchgesetzt werden kann. Unter bestimmten Bedingungen kann vorerst beim Jugendamt ein Antrag auf Unterhaltsvorschuß für Kinder gestellt werden.
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08. Erbrecht

Haben Sie ein Testament? Sollte das nicht der Fall sein, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein, nach der Ehepartner und Kinder nebeneinander zu Erben berufen sind. Dies kann unerwünschte Folgen haben, wenn deren Verhältnis zueinander nicht das Beste ist oder Sie eigentlich eine dritte Person bedenken möchten. Wir helfen Ihnen bei der Abfassung Ihres letzten Willens. In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater prüfen wir alle Möglichkeiten der steueroptimierten Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten.
Sind Sie in einem Testament als Erbe eingesetzt oder pflichtteilsberechtigt, haben aber keinen direkten Zugriff auf die Erbschaft, melden wir Ihre Ansprüche beim Besitzer der Erbschaft an und setzten sie notfalls gerichtlich durch.
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09. Vorsorgevollmacht

„Was geschieht, wenn ich mich im Alter einmal nicht mehr allein versorgen kann?“ Die Antwort auf diese Frage sollten Sie finden, solange Sie noch selbständig sind. Auch junge Menschen können durch einen Unfall schnell in eine hilflose Situation geraten. Wenn Sie jetzt nicht aktiv werden, wird womöglich ein gerichtlicher Berufsbetreuer bestellt, den Sie gar nicht kennen.
Abhilfe bietet eine Vorsorgevollmacht. Darin können Sie bestimmten, wer im Ernstfall in Gesundheitsfragen, Finanzangelegenheiten u.ä. für Sie tätig werden soll. Die Erteilung einer zusätzlichen Kontovollmacht ist ebenfalls sinnvoll, da Ihr Bevollmächtigter sonst nicht einmal Ihren laufenden Zahlungsverkehr vornehmen kann.
Wir unterstützen Sie bei der Abfassung Ihrer Vorsorgevollmacht. Das Dokument kann notariell beurkundet werden. Dessen Existenz sollte im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden. Wir vermitteln Ihnen einen Notar und veranlassen die entsprechenden Registrierungen der Urkunde.
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10. Patientenverfügung

Das Thema „Patientenverfügung“ hat der Gesetzgeber inzwischen abschließend geregelt. Wenn Sie bestimmen, wie Sie am Lebensende begleitet und medizinisch versorgt werden möchten, müssen Angehörige und Ärzte dies berücksichtigen, wenn Sie sich nicht mehr äußern können.
Wir unterstützen Sie bei der Abfassung Ihrer Patientenverfügung. Das Dokument kann notariell beurkundet werden. Dessen Existenz sollte im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen und die ständige Abrufbarkeit der Patientenverfügung bei einem entsprechenden Dienst sichergestellt werden. Wir vermitteln Ihnen einen Notar und veranlassen die entsprechenden Registrierungen der Urkunde.
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11. Baurecht

Die Durchführung eines Bauvorhabens ist immer wieder mit rechtlichen Problemen verbunden. Das beginnt mit der Bauplanung und dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Verträge mit Handwerkern oder Bauträgern müssen geschlossen werden, gegebenenfalls nach Maßgabe der VOB. Nicht selten endet die Bauphase mit Auseinandersetzungen über etwaige Baumängel.
Ohne anwaltliche Rückendeckung können die Baukosten in ungeahnte Höhen steigen. In Zusammenarbeit mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen prüfen wir Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Nachbesserung. Damit der Traum vom Eigenheim nicht in Ärger endet.
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12. Medizinrecht

Immer wieder sind Patienten nach einer Operation mit dem Ergebnis nicht zufrieden oder es kommt zu unerwarteten Komplikationen. Dann gilt es zu klären, ob eine Risikoaufklärung vor der Behandlung erfolgt ist und ob ein Risikofall eingetreten oder wirklich eine Fehlbehandlung erfolgt ist. Regelmäßig wird nur ein Sachverständigengutachten Klarheit bringen.
Gerade im Hinblick auf die nicht unerheblichen Kosten in derartigen Fällen empfehlen wir den Abschluß einer Rechtschutzversicherung.
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