Leistungen

1. Der Auftrag
In einem ersten Beratungsgespräch stellen wir den Sachverhalt fest und klären ab, wie sich Ihr Ziel zeitsparend und kostengünstig erreichen läßt.
2. Die Rechtschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, holen wir für Sie die Deckungszusage für Ihren Fall ein. So wissen Sie von Anfang an, ob unsere Beauftragung mit Kosten für Sie verbunden ist.
3. Die außergerichtliche Vertretung
Entschieden vertreten wir Ihre Interessen bei Verhandlungen jeder Art. Ist noch kein Prozeß anhängig, nehmen wir zunächst Kontakt mit der Gegenseite auf und prüfen, ob eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit möglich ist.
4. Der Prozeß
Wir vertreten Sie vor Gericht bis zum Vorliegen eines Urteils und betreiben die Zwangsvollstreckung für Sie.
5. Die überregionale Tätigkeit
Sollten Sie einen Prozeß auswärts führen müssen, können wir sie auch vor anderen deutschen Gerichten vertreten. Jedenfalls sollten Sie auf eine persönliche, zeitnahe Beratung an Ihrem Wohnort nicht verzichten. Wir übernehmen den Schriftverkehr und beauftragen auf Wunsch einen auswärtigen Kollegen mit der Wahrnehmung eventueller Gerichtstermine. Auswärtige Mandanten, die einen Prozeß in München führen müssen, beraten wir telefonisch oder per Email und treten für sie vor Gericht auf.