Kann ein Vermieter Eigenbedarf für Nichten und Neffen geltend machen? Tatsächlich profitiert von dieser Möglichkeit nicht nur der engste Familienkreis. Eigenbedarf kann auch für Personen geltend gemacht werden, die nicht in gerader Linie mit dem Vermieter verwandt sind.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.1.2010 — VIII ZR 159/09 festgestellt, daß der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung zugunsten seine leiblichen Nichten oder Neffen geltend machen darf. Zu den Familienangehörigen im Sinne von § 573 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB zählen sie deshalb, weil das Gericht bei diesem Grad der Verwandtschaft davon ausgeht, daß noch eine persönliche oder soziale Bindung über das reine Verwandtschaftsverhältnis hinaus besteht.