Geldersatz für Verzicht auf ein Wohnungsrecht

Ein Geld­ersatz für Ver­zicht auf ein Woh­nungs­recht ist ein The­ma, das in den Fokus rückt, wenn der Berech­tig­te nicht mehr zu Hau­se leben kann.

1. Wohnungsrecht

Ein lebens­lan­ges per­sön­li­ches Woh­nungs­recht ist für vie­le Senio­ren zunächst ein­mal eine gute Lösung. Sie über­tra­gen ihren Kin­dern schon zu Leb­zei­ten das Eigen­tum an ihrer Immo­bi­lie. Gleich­zei­tig behal­ten sie sich ein Wohn­recht an einer Woh­nung dar­in vor. Sie kön­nen dann in ihrer ver­trau­ten Umge­bung woh­nen blei­ben und haben gleich­zei­tig die Sicher­heit, daß ihre Immo­bi­lie in den rich­ti­gen Hän­den ist.

2. Vermietung möglich?

Für den Fall, daß ein Umzug in ein Alters- oder Pfle­ge­heim unum­gäng­lich wird, tref­fen die Betei­lig­ten lei­der oft kei­ne Rege­lun­gen. Es stellt sich dann regel­mä­ßig die Fra­ge, ob das Woh­nungs­recht dem Betrof­fe­nen nur höchst­per­sön­lich zuste­hen soll oder ob er auch einen Anspruch auf Ver­mie­tung der Woh­nung hat. Das ist z.B. dann nicht selbst­ver­ständ­lich, wenn es sich nicht um eine regu­lär abge­trenn­te Woh­nung handelt.

Der BGH ver­trat mit Urteil vom 9.1.2009 — V ZR 168/07 die Ansicht, daß jeder älte­re Mensch das Risi­ko beden­ken muß, ein­mal nicht mehr allein leben zu kön­nen. Tritt die­ser Fall ein, so han­delt es sich nicht um eine unvor­her­seh­ba­re Ände­rung der Umstän­de. Wenn die Betei­lig­ten die­sen Fall bei der Ver­ein­ba­rung des Woh­nungs­rechts nicht gere­gelt haben, besteht regel­mä­ßig kein Anspruch dar­auf, die Woh­nung an Drit­te zu ver­mie­ten. Eine Ver­trags­an­pas­sung wegen Weg­falls der Geschäfts­grund­la­ge ist also nicht mög­lich. Das Land­ge­richt Hei­del­berg hat mit Urteil vom 12.11.2009 — 7 O 14/09 die­se Recht­spre­chung bestä­tigt. Es ist daher rat­sam, der­ar­ti­ges in dem Ver­trag zur Über­tra­gung des Woh­nungs­rechts ver­trag­lich zu regeln.

3. Geldersatz für Verzicht aufs Wohnungsrecht

Wer sich ein Woh­nungs­recht ein­räu­men läßt, soll­te also ver­trag­lich regeln,

  • ob und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen er die Woh­nung ver­mie­ten darf
  • ob ein Geld­ersatz für Ver­zicht aufs Wohn­recht sinn­voll ist und wonach die­ser bemes­sen wer­den soll.

Kla­re Rege­lun­gen dazu hel­fen ins­be­son­de­re in der Fami­lie, Strei­tig­kei­ten zu vermeiden.