Kautionsrückzahlung
Viele Mieter meinen, schon kurz nach ihrem Auszug müsse der Vermieter die Kautionsrückzahlung vornehmen. Allerspätestens müsse das sechs Monate nach dem Auszug geschehen. Eine solche feste Abrechnungsfrist gibt es aber nicht (s. Urteil des BGH vom 24.7.2019 – VIII ZR 141/17). 1. Fälligkeit der Kautionsrückzahlung Der BGH hat mit Urteil vom 20.7.2016 – VIII ZR […]
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